Fahrradleasing attraktiv für Investoren
Die anhaltende starke Nachfrage nach Fahrradleasing hat auch das Interesse von Investoren an diesem kleinteiligen Geschäft geweckt und erschließt Leasing-Gesellschaften damit weitere Refinanzierungsmöglichkeiten. Eine Asset-Backed-Securities (ABS), mit der Unternehmen ihre Forderungsbestände en bloc verkaufen können, wurde im Frühsommer 2021 eingeleitet und zu Beginn 2022 öffentlich ausführlicher beschrieben.
Durch Übertragung an eine eigens für die Transaktion genutzte Zweckgesellschaft (SPV) wurden Forderungen aus dem Fahrradleasing refinanziert. Die sich in der SPV befindlichen Forderungen wurden wiederum durch Ausgabe von Schuldverschreibungen an den Investor finanziert. Da der Investor aus der Versicherungsbranche stammt, mussten regulatorische Bedingungen aus Solvency II erfüllt werden. Dafür bewertete die Berliner Rating-Agentur Scope die Forderungen.
Eine darüber hinausgehende Anforderung des Investors betraf die Nachhaltigkeit. Scope bescheinigte, dass die Schuldverschreibung mit den Green Bond Principles (GBP) der International Capital Markets Association (ICMA) übereinstimmt. Laut Rating werden durch die indirekte Investition der Versicherung in Fahrräder mehr als 13.000 Tonnen CO2 pro Jahr gespart. Bei der Verbriefung wurde zudem eine Technologie genutzt, die sich an Blockchain bzw. Distributed-Ledger anlehnt. Damit war es möglich, jeden einzelnen Cashflow des Leasing-Geschäfts zu tokenisieren – also eindeutig zuzuordnen.
„Diese Form der Refinanzierung verspricht, weitere Investorenkreise zu erschließen und Leasing-Forderungen individuell auf die Bedürfnisse der Investoren mit dem Ziel einer möglichst kostengünstigen Refinanzierung anzupassen“, erläutert Dr. Claudia Conen, Hauptgeschäftsführerin des BDL.
Weitere Tarifabschlüsse ermöglichen Arbeitgeber-Leasing
Immer mehr Tarifverträge unterstützen Arbeitgeber-Leasing. Zuletzt ermöglichten die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Arbeitgeberverband Deutsche Eisenbahnen e.V. (AGVDE) den 6.000 Beschäftigten, die unter den Eisenbahntarifvertrag (ETV) fallen, das Fahrradleasing. Auch die Industriegewerkschaft IG Metall Baden-Württemberg und der Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e. V. Südwestmetall haben sich u. a. darauf geeinigt, dass Beschäftigte in tarifgebundenen Metall- und Elektrobetrieben Fahrräder per Gehaltsumwandlung leasen können.
Zuvor hatten bereits die Tarifpartner der öffentlichen Banken, der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) sowie die Gewerkschaften Verdi und DBV, für ihre über 60.000 Beschäftigten der öffentlichen Banken eine Tarifeinigung erzielt. Der Tarifabschluss dient unter anderem der Modernisierung des Manteltarifvertrags. Zum Zwecke nachhaltiger Mobilität sieht der neue Tarifvertrag auch die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung, also das Arbeitgeber-Leasing von Fahrrädern und E-Mobilen, vor.
Lobbyregister: BDL-Registrierung erfolgt
Transparente und professionelle Interessenvertretung für die Leasing-Branche ist für den BDL selbstverständlich. Daher hat sich der BDL in das neu geschaffene "Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung" eintragen. Im Lobbyregister werden eine Reihe von Daten veröffentlicht, u. a. die im BDL aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Organmitglieder (Vorstand). Zudem müssen der Jahresabschluss und die finanziellen Aufwände für die Lobbytätigkeit über die vereinsrechtlichen Vorgaben hinaus offengelegt werden.
Auf europäischer Ebene ist der BDL ebenso im EU-Transparenzregister registriert.