Regulierungsdruck auf Leasing-Gesellschaften lässt nicht nach
Der Regulierungsdruck auf die mittelständische Leasing-Wirtschaft lässt nicht nach. Ursache dafür ist der Konstruktionsfehler der europäischen Aufsicht, deren Standards auf Großbanken ausgerichtet sind und die Unterschiede in den Geschäftsmodellen zwischen Leasing-Unternehmen und Banken nicht angemessen berücksichtigen. Als umso wichtiger erweist sich der konstruktive Austausch mit der deutschen Finanzmarktaufsicht.
In 2021 galt es, mit der Novellierung der MaRisk und der zeitgleichen Überarbeitung der BAIT eine Reihe bedeutender Herausforderungen zu bewältigen. Wie fordernd die Umsetzung der EBA-Leitlinien zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen (Guidelines on management of non-performing and forborne exposures – NPE Guidelines), zu Auslagerungen (Guidelines on outsourcing arrangements – Outsourcing Guidelines) sowie zum IT-Risiko (Guidelines on ICT and security risk management – ICT Guidelines) werden, zeigte sich bereits daran, dass der Konsultationsprozess im Oktober 2020 begonnen hat, aber erst im August 2021 abgeschlossen werden konnte.
Themen im Überblick:
Konstruktiver Dialog
Durch die Fortsetzung des konstruktiven Dialogs der Leasing-Branche mit der Aufsicht konnte der BDL wichtige Konkretisierungen zur MaRisk und BAIT erreichen, die mit dem Protokoll zur 3. Sitzung des Gesprächskreises Leasing- und Factoring vom 20. Dezember 2021 fixiert wurden.
Hervorzuheben sind insbesondere die Ausnahmen in den Bereichen NPE/NPL und Forbearance. Der BDL hatte bereits im Rahmen der Konsultation angeregt, die Definitionen nicht auf Leasing-Forderungen anzuwenden und Leasing-Unternehmen vom Anwendungsbereich der daran anknüpfenden Anforderungen auszunehmen. Seine Petita begründete der Verband damit, dass die Definitionen zwar für Banken, aber nicht für Leasing-Unternehmen einschlägig sind, und die sich daran anknüpfenden Verpflichtungen auch materiell für Leasing-Unternehmen unangemessen sind.
Ziel des BDL war es dabei nicht, schwächere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation oder das Risikomanagement anzustreben. Vielmehr galt es zu verhindern, dass Definitionen und Anforderungen unzureichend differenziert auf Leasing-Unternehmen angewendet werden, was dysfunktionale Effekte auf Leasing-Gesellschaften, aber auch auf die Vielzahl der überwiegend mittelständischen Kunden gehabt hätte.
Die im Austausch entwickelten tragfähigen Lösungen nutzen daher Leasing-Gebern und -Nehmern gleichermaßen. Darüber hinaus werden die Angemessenheit und Differenzierung der Aufsicht gefördert. Doch der Konstruktionsfehler bleibe, wie Guido Feldhaus, Vorsitzender des BDL-Ausschusses für betriebswirtschaftliche Fragen und Regulatorik, kritisiert.
So erfreulich das Ergebnis in diesem Fall auch ist, ändert es nichts an dem Konstruktionsfehler der Leasing-Aufsicht als Anhängsel der Aufsicht für Banken. Weil grundsätzliche Unterschiede zwischen Bank- und Leasing-Geschäft bestehen, sind Fehler programmiert. Leasing-Unternehmen sind keine Banken. Dafür gilt es, sowohl in Brüssel als auch in Basel noch mehr Verständnis zu gewinnen.
kritisiert Guido Feldhaus, Vorsitzender des BDL-Ausschusses für betriebswirtschaftliche Fragen und Regulatorik.
Herausforderungen steigen
Die mangelnde Differenzierung der Leasing-Aufsicht stellt keine neue und auch keine unerwartete Herausforderung dar, sondern ist seit 2008 grundlegend im KWG verankert. Seitdem haben sich jedoch die Rahmenbedingungen und in Folge auch die aufsichtlichen Prozesse geändert. Dominierte zunächst die nationale Perspektive, bilden heute europäische oder internationale Vorgaben den Ausgangspunkt einer nationalen Umsetzung. Damit haben die Herausforderungen für Leasing-Unternehmen kontinuierlich zugenommen, denn nationale Besonderheiten der deutschen Mittelstandsfinanzierung finden mitunter keine angemessene Berücksichtigung. Mit jeder Novelle steigt somit das Risiko einer unzureichend differenzierten Aufsicht mit gravierenden Schäden als mögliche Folge.
Intensivierung der Facharbeit
Im BDL werden die steigenden Herausforderungen gespiegelt, indem unter Federführung des Ausschusses für Betriebswirtschaft und Regulatorik zunächst eine Arbeitsgruppe Regulatorik eingerichtet wurde. Der bereits erfolgreichen Praxis folgend, wird die Facharbeit nun durch den Aufbau einer weiteren Arbeitsgruppe intensiviert. Aufgaben der Arbeitsgruppen sind die proaktive Begleitung regulatorischer Maßnahmen und die Unterstützung bei regulatorischen Initiativen.
Risikomanagement ist vor allem als Chance und nicht primär als regulatorische Pflicht zu sehen. Gleichwohl gilt es, Effizienz und Effektivität der Prozesse sicherzustellen.
Dr. Christian Glaser, Leiter der AG Regulatorik/MaRisk des BDL.
Der Schwerpunkt der AG Regulatorik/MaRisk wird in Zukunft auf dem Risikomanagement von Leasing-Unternehmen liegen. Das Aufgabenspektrum folgt den MaRisk und erstreckt sich auf die Bereiche Governance, Aufbau- und Ablauforganisation (Systeme und Prozesse), Risikomanagement i. e. S., Reporting und Dokumentation.
Die Schwerpunkte der AG Regulatorik/BAIT werden durch die bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT bestimmt und umfassen insbesondere Bereiche der IT, die die Governance, die System- und Prozessgestaltung sowie das Sicherheits-, das Risiko- und das Notfallmanagement betreffen.
IT-Management ist mindestens so herausfordernd wie Zehnkampf und man darf sich keine Schwäche leisten,
erläutert Frank Schreiber, Leiter der AG Regulatorik/BAIT des BDL.